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   LSG Bayern, 09.01.2006 - L 5 B 456/05 KR   

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https://dejure.org/2006,22390
LSG Bayern, 09.01.2006 - L 5 B 456/05 KR (https://dejure.org/2006,22390)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.01.2006 - L 5 B 456/05 KR (https://dejure.org/2006,22390)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - L 5 B 456/05 KR (https://dejure.org/2006,22390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der einjährigen Beschwerdefrist mit Verkündung des Beschlusses bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; Festsetzung des Streitwerts; Ermessensspielraum des Gerichts bei der Beurteilung der Bedeutung der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 1 S 2086/91

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertbeschwerde auf Erhöhung des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2006 - L 5 B 456/05
    § 63 Abs. 3 GKG beschränkt die Wertänderung von Amts wegen aber weder nach dem Wortlaut, noch nach der Entstehungsgeschichte (vgl. BT-Drs. 2/2545, S.159), noch nach dem Regelungszweck, der Herstellung einheitlicher Wertfestsetzung, auf zulässige schwebende Verfahren (vgl. VGH Mannheim, MDR 1992, 299; OVG Münster, DÜV 1978, 816; a.A. Hartmann, a.a.O., Rdnr.49 mit einem weiteren Nachweis).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - L 16 B 69/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2006 - L 5 B 456/05
    Es kann deshalb nahe liegen, den Streitwert für Statusfeststellungsverfahren auf den Streitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen, wie es das Sozialgericht getan hat (vgl. auch LSG-B-W Beschluss vom 13.11.2003 - L 11 KR 3659/03 W-B; LSG NRW Beschluss vom 12.08.2004 - L 16 B 69/04 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - L 16 B 13/08

    Rentenversicherung

    (etwa B v 12.08.2004, L 16 B 69/04 KR; B v 08.02.2005, L 16 B 180/04 KR; B v 18.07.2005, L 16 B 1/05 KR ER, am Ende; B v 02.04.2007, L16 (14) R 129/06; eingehend, wie hier: B v 06.11.2007, L 16 B 3/07 R; zuletzt: L 16 B 4/08 R, alle veröffentlicht unter "www.sozialgerichtsbarkeit.de/ Entscheidungen") und der Nachbarsenate (5. Senat: B v 13.12.2004, L 5 B 61/03 KR; B v 10.01.2005, L 5 B 28/04 KR; B v 12.01.2005, L 5 B 50/04 KR; 14. Senat: B v 05.10.2006, L 14 R 335/05; modifizierend gegenüber der Auffassung des 5. Senats der 11. Senat des LSG NRW, vgl B v 08.08.2007, L 11 (8) R 196/05; alle ebenfalls wie oben veröffentlicht) des erkennenden Gerichts sachgerecht, in Statusfeststellungsverfahren nicht regelhaft von einem Streitwert von nur 5.000,00 Euro auszugehen, wie dies § 52 Abs. 2 GKG nahe zu legen scheint (so auch Bayerisches LSG, B v 09.01.2006, L 5 B 456/05 KR, aaO).
  • LSG Sachsen, 09.06.2008 - L 1 B 351/07

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen

    Die Herangehensweise zur Bestimmung des Streitwerts differiert aber nicht unerheblich (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2008 - L 16 B 4/06 R - www.sozialgerichtsbarkeit.de, neben der Beitragsbelastung seien auch sonstige Gesichtspunkte, insbesondere die Art der streitigen Beschäftigung und ihre allgemeine soziale Einschätzung, heranzuziehen; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.11.2007 - L 16 B 3/07 R - Breithaupt 2008, 77, 79 f., das Dreifache der geschätzten jährlichen Gesamtversicherungsbeiträge multipliziert mit dem Faktor 0, 2 [nur Arbeitgeberbeiträge] oder mit dem Faktor 0, 4, wenn der Arbeitnehmeranteil nach § 28g SGB IV vom Entgelt nicht mehr abgezogen werden kann; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.11.2006 - L 5 B 572/06 KR - www.sozialgerichtsbarkeit.de, das Dreifache des Auffangstreitwertes; Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.01.2006 - L 5 B 456/05 KR - juris, wohl auch pauschalierend ohne die Berechnung offen zu legen; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2006 - L 11 R 2324/05 W-B - juris, soweit möglich konkrete Berechnung nach der Beitragsbelastung; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.01.2005 - L 5 B 50/04 KR - juris und vom 13.12.2004 - L 5 B 61/03 KR - juris, neben Beitragsbelastung seien auch längerfristige Auswirkungen zu berücksichtigen, daher eine von den konkreten Verhältnissen losgelöste Pauschalierung unter Zugrundelegung der jährlichen Bezugsgröße multipliziert mit dem Faktor 0, 2 [Arbeitgeberbeitrag] für die Dauer von drei Jahren).
  • LSG Bayern, 13.11.2008 - L 5 KR 50/07
    Die Streitwerthöhe in erster Linie an der Höhe der möglichen Gesamtsozialversicherungsbeiträge auszurichten, so dass sich die Festsetzung mit dem dreifachen des Regelstreitwertes rechtfertigt (BayLSG vom 09.01.2006 - L 5 B 456/05 KR).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 16 B 8/08

    Krankenversicherung

    Ob diese Befugnis dem Beschwerdegericht nur nach Einlegung einer - hier nicht vorliegenden - zulässigen Beschwerde eines Beteiligten zusteht (wohl überwiegende Auffassung in Rspr. und Literatur, der der erkennende Senat auch in Kenntnis der nachfolgend genannten abweichenden obergerichtlichen Entscheidungen zuneigt: siehe Hartmann, Kostengesetze, Kommentar, 38. Aufl., 2008, RNr. 49 zu § 63 GKG m.w.N.; eingehend Zimmermann in Binz-Dornhöfer, GKG u.a., Kommentar 2007, RNr 10 zu § 63 m.w.N.; siehe auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.07.2006, Az.: L 5 ER 130/06 KA; anders aber LSG NRW, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: L 10 B 21/05 KA sowie BayLSG, Beschluss vom 09.01.2006, Az.: L 5 B 456/05 KR, beide in: www.sozialgerichtsbarkeit.de; VGH Mannheim, MDR 1992, 300; OVG Münster, Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 1978, 816), kann dahinstehen; denn zu einer Sachentscheidung ist das Beschwerdegericht überhaupt nur befugt, wenn seit Rechtskraft der Ausgangsentscheidung nicht mehr als sechs Monate verstrichen sind.
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